VEREIN FÜR POLITISCHE BILDUNG, LINKE KRITIK und KOMMUNIKATION
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Rosemarie Steffens, PB05/2024,
S.30a
Sogenanntes Neutralitätsgebot in Sachsen. Auf Antrag der AfD setzte der sächsische Landtag einen Untersuchungsausschuss ein, um die angeblich rechtswidrige Förderpraxis bei Asyl- und Integrationsmaßnahmen im Verantwortungsbereich von Staatsministerin Köpping (SPD) zu prüfen. Der sächsische Rechnungshof kritisierte, dass die staatliche Neutralität nicht ausreichend geprüft wurde. Ein Gutachten der Amadeu Antonio Stiftung stellte fest, dass der Landesrechnungshof seine Befugnisse überschritt, da er nicht berechtigt sei, zum Neutralitätsgebot oder zur Chancengleichheit der Parteien Stellung zu nehmen.